AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Produktbeschreibung
Die Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Produktbeschreibungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab unserem Auslieferungslager inklusive Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen erfolgen entweder durch Nachnahme oder Vorauskasse.
(2) Wird Zahlung durch Bankeinzug vereinbart, so hat der Besteller für Rücklastschriften die von den beteiligten Kreditinstituten berechneten Kosten sowie eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € zu tragen, sofern nicht eine der Vertragsparteien einen anderen Schaden nachweist.
§ 6 Schufa-Klausel
Bei Bestellungen auf Rechnung oder durch Bankeinzug erklärt sich der Besteller mit der Einschaltung der Schufa einverstanden (Datenabfrage, Datenübermittlung).
§ 7 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) MOBILTHERM haftet im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug mit 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
(5) MOBILTHERM haftet nicht für Lieferverzögerungen durch nicht rechtzeitige Belieferung seitens der Vorlieferanten, sofern dies unverzüglich angezeigt wird.
§ 8 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von MOBILTHERM.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
(3) Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an MOBILTHERM abgetreten.
(4) Verarbeitung oder Vermischung erfolgt stets im Auftrag von MOBILTHERM.
(5) Sicherheiten werden freigegeben, sofern ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte setzen die ordnungsgemäße Mängelrüge gemäß § 377 HGB voraus.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller zurücktreten oder mindern.
(5) Keine Gewährleistung bei natürlichem Verschleiß oder unsachgemäßer Behandlung.
(6) Zusatzkosten durch Ortsveränderung der Ware sind ausgeschlossen.
(8) Die Gewährleistung beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz defekter Teile.
§ 11 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MOBILTHERM.
(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Stand: September 2019
Bei Fragen rufen Sie bitte unter dieser Telefonnummer an: +49 (5251) 777 29 55